Der Deutsche Bibliotheksverband nimmt Stellung zur Kampagne „Fair Lesen“
Mit der Kampagne „Fair Lesen“, die am Wochenende gestartet wurde, unterstellen Autor*innen und Verleger*innen den Öffentlichen Bibliotheken, dass diese mit dem Verleih von E-Books den E-Buch-Markt zerstören und dadurch Kreativität sowie freie Meinungsäußerung massiv beeinträchtigen würden. Zugleich wird vor einer politischen Zwangslizensierung gewarnt, durch die E-Books „zum Nulltarif“ angeboten würden.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) kritisiert diese Aussagen aufs Schärfste.
Für jedes E-Book, das eine Bibliothek
verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes
gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher“. Das stellt
sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden
kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen
lassen.
Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher
höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
Da Autor*innen, Bibliotheken und Verlage bisher keinen Weg gefunden haben, um zu einer Lösung ihrer Interessenkonflikte zu kommen, plädiert der dbv dafür, dass die Gespräche und Verhandlungen zu einer Lösung dringend fortgesetzt werden müssen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung eines Pflichtangebots aktuell erscheinender E-Books zu angemessenen Bedingungen bietet aus Sicht des dbv einen diskussionswürdigen Ansatz.
Weitere Informationen finden Sie hier: zur Pressemitteilung
Eine Zusammenstellung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Lending finden Sie hier.
Des Weiteren finden Sie die wichtigsten Informationen nachfolgend zusammengefasst:
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