Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock

§ 1 Anmeldung

(1) Jede Person, die in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, die Stadtbibliothek Rostock zu benutzen und auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen.

(2) Die Benutzerin oder der Benutzer erkennt die Benutzungsordnung, die in der Stadtbibliothek Rostock aushängt, durch ihre oder seine Unterschrift bei der Anmeldung an.

(3) Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Bei einer Anmeldung mit Reisepass kann die Stadtbibliothek Rostock die Vorlage einer amtlichen Meldebestätigung und bei ausländischen Reisepässen zusätzlich die Vorlage einer noch mindestens drei Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung verlangen.

(4) Für Minderjährige bedarf die Anmeldung der schriftlichen Einwilligung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters sowie deren oder dessen schriftlicher Erklärung, dass die Benutzungsordnung anerkannt und die Haftung für den Schadensfall als auch für die Begleichung sämtlicher anfallender Entgelte übernommen wird.

(5) Juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag einer oder eines Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für die Antragstellerin oder den Antragsteller wahrnehmen.

(6) Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.

(7) Die Benutzerin oder der Benutzer erhält eine Benutzerkarte, die nicht übertragbar ist.

(8) Die Benutzerin oder der Benutzer, die oder der im Besitz einer eigenen gültigen Benutzerkarte ist, kann auf Antrag gegen Entgelt eine Tageskarte erhalten. Diese Karte berechtigt zur Benutzung nur am angegebenen Tag.

(9) Der Verlust einer Benutzerkarte ist der Stadtbibliothek Rostock unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung sind mitzuteilen.

(10) Die Benutzerkarte bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Rostock. Die Stadtbibliothek Rostock kann die Benutzerkarte zurückverlangen, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer gegen die Benutzungsordnung oder die Hausordnung verstößt.

 

§ 2 Entleihung und Vorbestellung von Medien, Verlängerung der Leihfrist

(1) Die Ausleihe der Medien erfolgt gegen Vorlage der Benutzerkarte. Die Identität ist auf Verlangen nachzuweisen mit den in  §1 (3) genannten Dokumenten.

(2) Die Leihfrist beträgt grundsätzlich 4 Wochen. Für einzelne Medienarten und in Sonderfällen können von der Leitung der Stadtbibliothek besondere Leihfristen festgesetzt und bekannt gegeben werden.

(3) Die Stadtbibliothek Rostock kann die Anzahl der gleichzeitig auf eine Benutzerkarte entleihbaren Medien für bestimmte Medienarten begrenzen.

(4) Die Leihfrist kann auf Antrag bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Auf Verlangen sind die entliehenen Medien bei der Verlängerung vorzulegen.

(5) Ausgeliehene Medien können gegen Entgelt vorbestellt werden. Das Entgelt fällt auch bei Nichtabholung an. Einzelne Medien können von der Vorbestellung ausgenommen werden.

(6) Informationsbestände werden nicht ausgeliehen. Über begründete Benutzungseinschränkungen entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Zentralbibliothek  oder einer Zweigbibliothek der Stadtbibliothek Rostock.

 

§ 3 Rechte und Pflichten der Benutzerin oder des Benutzers

(1) Der Zustand der ausgewählten Medien ist von der Benutzerin oder dem Benutzer vor der Ausleihe zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, so wird davon ausgegangen, dass die Medien in einwandfreiem Zustand ausgeliehen wurden.

(2) Die Benutzerin oder der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Bücher oder anderen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien hat die Benutzerin oder der Benutzer bzw. ihre oder seine gesetzliche Vertreterin oder ihr oder sein gesetzlicher Vertreter vollen Ersatz zu leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Nachweis, dass sie oder ihn ein Verschulden nicht trifft, obliegt der Benutzerin oder dem Benutzer. Sie oder er haftet auch für die unzulässige Weitergabe an Dritte.

(3) Für Schäden, die durch Missbrauch der Benutzerkarte entstehen, ist die eingetragene Benutzerin oder der eingetragene Benutzer solange haftbar, bis der Verlust der Benutzerkarte der Stadtbibliothek Rostock gemeldet wurde.

(4) An den Internetplätzen der Stadtbibliothek Rostock ist es nicht gestattet, Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen, gesetzeswidrige sowie gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Die Benutzerin oder der Benutzer verpflichtet sich, keine Dateien und Programme der Stadtbibliothek Rostock oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der Stadtbibliothek Rostock zu verwenden.

(5) Die Benutzerin oder der Benutzer ist verpflichtet, die Bücher und anderen Medien termingerecht zurückzugeben. Wird die Leihfrist überschritten, sind Entgelte gemäß § 6 Abs. 3  zu entrichten.

(6) Die Hausordnung der Stadtbibliothek Rostock (Aushang) ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.

(7) Jeder Diebstahl von Eigentum der Stadtbibliothek wird angezeigt.

(8) Die Beachtung der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen obliegt der Benutzerin oder dem Benutzer.

 

§ 4 Ausschluss von der Benutzung

Die Benutzerin oder der Benutzer, die oder der gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek Rostock ausgeschlossen werden. Die Entscheidungen hierüber trifft die Leiterin oder der Leiter der Zentralbibliothek oder einer Zweigbibliothek der Stadtbibliothek Rostock; in strittigen Fällen die Direktorin oder der Direktor der Stadtbibliothek Rostock.

 

§ 5 Haftung

(1) Die Stadtbibliothek Rostock haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden  sind.

(2) Die Stadtbibliothek Rostock haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard- und Software der Stadtbibliothek Rostock an Daten, Dateien, Programmen und Hardware der Benutzerinnen und Benutzer entstehen. Dies gilt entsprechend für Schäden an Geräten der Benutzerinnen und Benutzer, die durch die Handhabung von audiovisuellen Medien der Stadtbibliothek Rostock entstehen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nur für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

§ 6 Entgelte

(1) Die Ausleihe von Büchern und anderen Medien der Stadtbibliothek Rostock, ausgenommen Filme und elektronische Spiele ist kostenlos.

(2) Folgende Entgelte werden erhoben:

 - Film1,00 EUR pro Ausleihe 
 - elektronisches Spiel

1,00 EUR pro Ausleihe

 - Kopie / PC-Ausdruck A 40,10 EUR
 - Kopie / PC-Ausdruck A 30,20 EUR
 - Verlängerung per E-Mail und telefonische Verlängerung der   
   Leihfrist
1,50 EUR pro Verlängerung

                                                                 

Bei der Rücknahme eines nicht zurückgespulten Videos wird ein Entgelt in Höhe von 0,50 EUR erhoben.

Für die einwandfreie Funktionalität der audiovisuellen und elektronischen Medien übernimmt die Stadtbibliothek Rostock keine Garantie, somit hat der Benutzer oder die Benutzerin keinen Erstattungsanspruch auf gezahlte Entgelte.

Für Informationsleistungen und Recherchen, die einen hohen Zeitaufwand erfordern, trägt die auftraggebende Benutzerin oder der auftraggebende Benutzer alle anfallenden Kosten.

(3) Bei Überschreitung der Leihfrist beträgt das Entgelt, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung,

 - je Medium (ausgenommen Filme, elektronische Spiele und Zeitschriften)

bis zu einem Höchstbetrag von

0,80 EUR pro Öffnungstag

25,00 EUR

- je Film, elektronischem Spiel

bis zu einem Höchstbetrag von

2,00 EUR pro Öffnungstag

25,00 EUR

 - je Zeitschrift

bis zu einem Höchstbetrag von

0,30 EUR pro Öffnungstag

25,00 EUR

 

(4) Für die in Absatz 3 erhobenen Entgelte bei Überschreitung der Leihfrist erhalten Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) eine Ermäßigung von 50 %.

(5) Für die Ersatzanfertigung einer Benutzerkarte beträgt das Entgelt

 - für Erwachsene 5,00 EUR
 - für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) 2,50 EUR


(6) Für die Anfertigung einer Tageskarte beträgt das Entgelt 1,00 EUR.

(7) Das Entgelt für die Vorbestellung ausgeliehener Medien beträgt 1,00 EUR pro Medium.

(8) Die Entgelte betragen bei Verlust oder Beschädigung von:     

- CD/MC-Behälter  1,00 EUR 
- CD-ROM/Video/DVD-Behälter  2,50 EUR
- Lingua-Behälter  7,50 EUR
- Inlay/Booklet/Cover von audiovisuellen Medien  2,50 EUR
- Identifikationsetikett  2,50 EUR


(9) Bei Verlust der Medien sowie deren Beschädigung, ist Schadenersatz in voller Höhe nach den Buchstaben   a) bis  c)  zu leisten. Die Stadtbibliothek Rostock entscheidet über die Art und Weise des Schadenersatzes sowie den dazu notwendigen Zeitraum. Der Benutzerin oder dem Benutzer obliegt es nachzuweisen, dass ein Schaden nur geringfügig oder gar nicht entstanden ist.

 a) Ein identisches Ersatzstück wird von der Benutzerin oder dem Benutzer beschafft.

Entgelte für die Aufwendungen der Stadtbibliothek Rostock

 

 2,50 EUR


b) Die Benutzerin oder der Benutzer bezahlt die Kopie eines Buches.

Entgelte für alle Aufwendungen der Stadtbibliothek Rostock pro Seite

 

 

0,25 EUR


c) Wertausgleich wird in Geld geleistet zuzüglich Entgelte für Aufwendungen der Stadtbibliothek Rostock


Anschaffungspreis +
   5,00 EUR

 

Bei besonders wertvollen Büchern wird der aktuelle Anschaffungspreis der Berechnungzugrunde gelegt.

(10) Für das Ermitteln einer Adresse (§ 1 Abs. 9) ist ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

(11) Die im Zusammenhang mit Informations- und Benutzungsleistungen entstehenden Kosten sind von der Benutzerin oder dem Benutzer zu erstatten (z. B. Porto, Kosten für Transport, Versand).

(12) Die Einziehung der ausgeliehenen Medien, der Entgelte bei Überschreitung der Leihfrist sowie von Ersatzleistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, können auf dem Wege der Klage bzw. des Mahnverfahrens erfolgen.


§ 7 In-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock tritt am 01.01 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock vom 18.12.2001 außer Kraft. Die Erste Änderung der Benutzungsordnung tritt am 20.09.2012 in Kraft.

 
 
 
 

Öffnungszeiten Zentralbibliothek

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag

10-18 Uhr
10-18 Uhr
12-18 Uhr
10-18 Uhr
10-18 Uhr
10-14 Uhr

 
Quelle: dbv
 
 

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